Seit 2012 versuchen die jeweiligen Bürgermeister der 3 Gemeinden Göpfritz, Brunn und Ludweis (Gressl, Gumpinger, Schuecker derzeit Silvia Riedl-Weixlbraun, Allram Elisabeth, Hermann Wistrcil) das Projekt Windpark Wild bestmöglich zu unterstützen. Gegenstimmen aus der Bevölkerung (ca 2.500 Einsprüche) und fachliche hochwertige Gutachten werden völlig negiert.
Landschaft, Natur und bisherige Leitbilder der Regionen geraten schlagartig ins Hintertreffen.
Die gewählten Vertreter der Gemeinde haben sich durch Verträge mit den Betreibern in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Die Bevölkerung wird nur teilweise und einseitig mit Informationen versorgt.
Auszug Gestattungsvertrag mit den Gemeinden:
§ 1 Rechte des Betreibers
Die Gemeinde wird dem Betreiber bei der Erlangung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Windparks bestmöglich unterstützen und allfällig notwendige Erklärungen in diesem Sinne abgeben.
Somit ist eine objektive Behandlung durch die Gemeinde nicht zu erwarten. Dies ist demokratiepolitisch problematisch.
Der große politische Druck ist nicht nur auf Gemeinde- sondern auch auf Nationalratsebene erkennbar:
So wurde von den Nationalratsabgeordneten Ing.Mag. Werner Groiß, Angela Fichtinger, Martina Diesner-Wais und Dipl Ing. Georg Strasser in einer parlamentarischen Anfrage vom 30. 4. 2014:der Einspruch des Bundesheeres gegen die geplanten Windkraftanlagen kritisch hinterfragt:
Auszug aus dieser Anfrage an den damaligen BM für Landesverteidigung Gerald Klug:
Pkt. 7) Im bereits erwähnten Zonenplan sind zudem vier mögliche Windparkanlagen in der gewünschten Tiefflugzone ausgewiesen. Was gedenken Sie zu tun, dass diese Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht Opfer der Tiefflugzone werden?
Dazu ist zu bemerken, dass die bestehende Flugzone des Bundesheeres bei der Erstellung des Zonenplanes „vergessen“ wurde. Allein dieser Faktor hätte zum Ausscheiden des Projektes im Planungsstadium führen müssen.
Ein bejahen der 10 Großwindkraftanlagen (241 Meter Höhe) durch die Gemeindevertreter bedeutet ein geringe Wertschätzung des Schutzgutes Landschaft, Mensch und Gesundheit.
Der finanzielle Gewinn für die Gemeinden steht in keinem Verhältnis zum Verlust an Natur, Landschaft, Wohnqualität und zukünftiger Entwicklung der Region.
Information der Gemeiden Göpfritz, Brunn und Ludweis, 2017
Beschluss der Landesregierung am 14.3.23
WST1-UG-7/048-2022 – Ansuchen um Genehmigung des Vorhabens „Windpark Wild“ gemäß § 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, UVP-G 2000 – Bescheid Kurzbeschreibung: Das verfahrensgegenständliche Vorhaben sieht die Errichtung und den Betrieb von 10 Windkraftanlagen (WKA) mit einer Gesamtnennleistung von 42 MW nach dem Verteilungsschlüssel 7 Windkraftanlagen (WKA 02 bis WKA 06, WKA 08 und WKA 10) in Brunn an der Wild, 2 Windkraftanlagen (WKA 07 und WKA 09) in Ludweis-Aigen und 1 Windkraftanlage (WKA 01) in Göpfritz an der Wild vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 17 UVP-G 2000, wofür die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. und die WEB Windenergie AG angesucht haben. Der Genehmigungsbescheid wird nach Beschlussfassung durch die NÖ Landesregierung jedenfalls auch auf der Homepage des Landes NÖ zur Einsicht bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrstimmigkeit