UVP-Verfahren Windpark in der Wild
Windkraftprojekt „Die Wild“ WA 15
Die §19 Zone WA15 liegt in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Gebiet. Die Errichtung von Windrädern in dieser Zone wird von uns aus folgenden Gründen abgelehnt:
Naturräumliche Ausschlusszone:
Die Wild ist als naturräumliche Ausschlusszone auf den Karten verzeichnet.
Einwendungen zum sektoralen Raumordnungskonzept
Naturschutzfachliche Bedeutung
Die Wild ist eine weitgehend unbeeinflusste Hochfläche im Waldviertel, ein Großwaldgebiet, dass durch seine Vielzahl auf sehr kleinem Raum eng miteinander verwobenen Biotopen charakterisiert ist. Durch die langandauernde Vernässung finden sich dort Feuchtwiesen, Moore, Erlenbruchwälder, Anmoore und Streuwiesen. Einige dieser Lebensräume gelten laut Roter Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs als stark gefährdet bis gefährdet. (Erlenbruchwald: stark gefährdet, alle Feucht- und Nassgrünland nährstoffarmer Standort (darunter Pfeifengraswiesen): stark gefährdet, usw.). Weiters finden sich in der Wild wertvolle Sukzessionswälder, darunter besonderen Birkenwälder, die für das Haselhuhn essentiell sind. Der Reichtum an gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ist in der umfangreichen Stellungnahme von Doris Walter ausführlich dokumentiert.
BirdLife Vorbehaltszone
Der räumliche enge Zusammenhang mit dem ornithologisch hochbedeutsamen TÜPL Allentsteig sowie das (mögliche) Auftreten von Kornweihe, Schwarzstorch, Uhu und Ziegenmelker (evt. Haselhuhn) als WKA gefährdete Arten im Gebiet macht die Ausweisung einer §19 Zone nicht nachvollziehbar.
Wildtier-Korridor
Laut der Karte Wald und Wild in NO-Nordwest liegt die Wild genau auf einer Migrationsachse von Großwildarten (Fernwechsel/Migrationsachse nach DI Barbl). Wie ist die Errichtung einer WKA mit diesem Faktum vereinbar?
Eingriffe bei der Errichtung von Windkraftanlagen
Das Gebiet der Wild ist vom Wasser geprägt. Für die Errichtung und den Betrieb von WKAs ist der Bau bzw. Ausbau von Wegen notwendig sowie von Nebengebäuden usw. Wie das in einem durch Vernässung gekennzeichneten Boden gehen soll ohne folgenschwer Eingriffe in das Grundwasserregime, von dem die besonderen Biotope der Wild abhängen, ist für uns unverständlich. Die Errichtung von WKAs wäre ohne massive Eingriffe in die Lebensräume von gefährdeten Arten aus unserer Sicht nach dem NÖ Naturschutzgesetz nicht bewilligungsfähig.
Der Naturschutzbund NÖ spricht sich vehement gegen die Windkraftpläne in der Wild aus.
siehe UVP-Verfahren Windpark in der Wild
Nachdem es für einige Zeit ruhig war rund um die Pläne zur Errichtung eines Windparks in der wertvollen Wild im Waldviertel, geht es jetzt wieder los. Die EVN und die WEB haben bei den Behörden um Genehmigung des Windparks angesucht, die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde neuerlich gestartet. Damit steht es wieder jedem einzelnen Bürger frei, gegen die Errichtung dieses umstrittenen Windparks Stellung zu beziehen und Einwendungen einzubringen. Der Naturschutzbund NÖ wird dies auf jeden Fall tun. Bis zum 21. Juli 2020 ist Zeit dazu. weitere Informationen