Landschaftsbild

Der Gutachter der Bürgerinitiative stellte unter anderem wie folgt fest:

„Bei der somit gegebenen hohen Eingriffssensibilität und hohen Eingriffsintensität ergibt sich jedenfalls eine hohe Eingriffserheblichkeit also eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.“

Der von den Windkraftbetreibern immer wieder bestellte nicht amtliche Sachverständige DI Thomas Knoll war in der Lage eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch 200 Meter hohe Windräder nicht zu erkennen, so wie in vielen anderen Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen in Niederösterreich.

Im Bereich Landschaftsbildes beurteilt DI Thomas Knoll in den Verfahren als nichtamtlicher SV sein eigenes Konzept zur Errichtung von Windparks im Waldviertel. Eine Beurteilung durch einen unabhängigen und nicht befangenen Experten findet nicht statt.

Auf den Interessenskonflikt und die Befangenheit dieses Sachverständigen wurde die BH Zwettl von der BI Unser Lebensmittelpunkt mit Schreiben vom 08.07.2016 ausdrücklich hingewiesen.