Ausbaustopp bis 2025
Bis dahin sind wesentlich effizientere und leistungsstärkere Anlagen (7-10 MW) am Markt.
Diese können dann an bereits vorhandenen Standorten alte Anlagen ersetzen.
Mit den derzeitigen 3-4 MW Anlagen würde wesentlich weniger Strom produziert.
Es ist unverantwortlich den Bewohnern, der Landschaft, der Natur und dem Klima gegenüber, weiter wertvolle unberührte Flächen zu verbrauchen.
NEIN zu Waldstandorten
Der Wald des Waldviertels darf nicht zur Industriezone werden. Im Most-, Wein,- und Industrieviertel wird dies bereits berücksichtigt.
Es ist eine Änderung der Raumordnung betreffend Errichtung von Windenergieanlagen im Wald erforderlich.
Die bereits im Laufen befindlichen Verfahren müssen weiter korrekt und ohne politischen Druck bearbeitet werden.
Borkenkäferproblem: Projektentwicklung „Modellregion Klimafitter Wald“ im Waldviertel. Wir haben jetzt die Chance, den Wald neu für kommende Generationen aufzubauen.
10*H Abstandsregel
Die Abstandsregeln stammen aus dem Jahr 2004. Zum diesem Zeitpunkt waren die durchschnittlichen Höhen und Rotordurchmesser der Windkraftanlagen deutlich geringer.
2004 Windrad 90 Meter – Abstand zum Wohngebiet: 1.200 Meter
2020 Windrad 241 Meter – Abstand zum Wohngebiet: 1.200 Meter
Die Höhen haben sich seither mehr als verdoppelt. Dies ist bei den Abständen zu Wohnbauland zu berücksichtigen, indem generell die sogenannte 10*H Regel wie in Bayern festgelegt wird.
Das ergibt bei 241 Meter Höhe einen Abstand von 2.410 Meter zum Wohngebiet.
Diese Regelung sollte bei allen neuen Standorten berücksichtigt werden.
Amtssachverständige
In den Verfahren werden häufig schwerwiegende Mängel in den Gutachten der Sachverständigen der Betreiber festgestellt.
Um die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten wird eine Überprüfung aller bereits im Laufen befindlichen Verfahren durch unabhängige Amtssachverständige gefordert.
Biomasse
Erstellung von Richtlinien zur Planungssicherheit für den Bau von effizienten Biomasseanlagen an geeigneten Standorten. Dringend erforderlich um die regionale Wertschöpfung (Arbeitsplätze und Zulieferer) auf diesem Sektor nicht zu gefährden.
Photovoltaik
NÖ ist bei den Ausbauzielen der Photovoltaik im Rückstand. Es ist eine rasche Evaluierung von möglichen Flächen (Dächer) in den einzelnen Gemeinden erforderlich. Freiflächen sind zu vermeiden.
Hilfestellung vor Ort bei Abwicklung des gesamten Prozesses (Berechnung, KV, E-Ladestation, Förderabwicklung)
Gesamtkonzept für die Stromerzeugung
Es fehlt ein Gesamtkonzept, wie Strom in Österreich produziert werden soll.
- Wie viel zusätzliche Elektrizität kann durch Modernisierung alter Wasser- und Windkraftwerke, wie viel durch neue Biomasse- und Photovoltaikanlagen, tatsächlich gewonnen werden?
- Welche Speicher sollen den zeitweisen Überschuss aufnehmen?
- Welche Energiesparmaßnahmen müssen gesetzt werden?
Zu bemerken ist, dass der österreichische Kraftwerkspark durch den Ausbau der Windkraft immer mehr an verlässlicher Kapazität verliert.
Wie viele Gaskraftwerke sind erforderlich, um Österreich ohne Hilfe von außen über die wind- wasser- und sonnenschwachen Monate zu bringen?
Am Beispiel Deutschland, das bereits jetzt für den von Windkrafträdern produzierten Strom in Spitzenzeiten keine Abnehmer findet und den Strom sogar verschenken bzw für die Abnahme zahlen muss, ist erkennbar, dass eine einseitige Ausrichtung auf eine bestimmte Energiegewinnungsart problematisch ist.
Deshalb fordern wir als Nachweis für die energiepolitische Berechtigung der vielen geplanten WKA ein Gesamtkonzept zur Stromgewinnung.