Brand

Immer wieder kommt es zu Bränden von Windkraftanlagen (ca 1.000 jährlich).

Bei einem Brand im Maschinenhaus oder der Rotorblätter sind keine Löschversuche möglich. Man muss die Anlage „kontrolliert abbrennen“ lassen.

Es stellt sich die Frage, ob angesichts der zeitweise äußerst trockenen Sommermonate das Risiko einer Großbrandkatastrophe im Waldgebiet der Wild leichtfertig in Kauf genommen werden soll.

 

 

 

 

 

 


Feuerwehrmassnahmen:

  • Absperrplan im Mindestradius von 500 Metern (Trümmerschatten) aktivieren, in Richtung der Windströmung bis zu 1000 Meter.
  • kein Löschangriff der Feuerwehr möglich, Beobachten des Abbrandes aus sicherer Entfernung.
  • Von außerhalb dieses Bereiches sollen herabfallende brennende Teile, wenn möglich am Boden gelöscht werden.
  • Es muss verhindert werden, dass sich Personen in diesen Bereich begeben.

Schilderwald:

Zufahrten und Zugänge, die in den Absperrbereich führen (alle Wege im Umkreis von ca. 500 Meter von der jeweiligen WEA) sind mit entsprechenden Warnschildern auszustatten, welche auf die Gefahren und Warnsignale hinweisen und Verhaltensregeln geben:

 

 

 

 

 


Löschwasserentnahmestellen:

Es sind Löschwasserentnahmestellen mit einer Wasserrate von 800l/min. zu errichten. Dafür sind zwei gedeckte, mit einer Füllstandanzeige versehene Löschwasserentnahmestellen (Zisternen zu je mind. 50m³) im Abstand von 500 m zur WKA zu errichten.

Wie viele Entnahmestellen in der Wild errichtet werden, ist derzeit nicht bekannt.