Durch mehrere Faktoren wird die Effizienz in der Zone WA02 beeinträchtigt:
Eiswurf
Ein Betrieb der Anlagen bei Vereisung ist nicht zulässig und sind daher bei Vereisung die Windkraftanlagen außer Betrieb zu setzen. Eine Wiederinbetriebnahme darf erst nach Kontrolle auf Eisfreiheit durch eine entsprechend unterwiesene Person (Mühlenwart) erfolgen. Eine entsprechende Dokumentation hat im Betriebsbuch zu erfolgen.
Lärm
Die WEA 1 und 2 dürfen in den Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr) in den Windgeschwindigkeitsbereichen 4 m/s bis 6 m/s nur im Mode 3+ betrieben werden. Der Betriebsmodus 3+ ist in den Windsektoren OSO-S und WNW-NNW anzuwenden.
Die WEA 3 und 4 dürfen in den Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr) in den Windgeschwindigkeitsbereichen 4m/s bis 5m/s nur im Mode 3+ betrieben werden. Der Betriebsmodus 3+ ist in den Windsektoren OSO-S und WNW-NNW anzuwenden.
Schall
Aus schalltechnischen Gründen ist für den Windpark tagsüber und abends (von 06:00 bis 22:00 Uhr) ein leistungsoptimierter Betrieb und nachts (von 22:00 bis 06:00 Uhr) ein schalloptimierter Betrieb vorgesehen, wodurch eine Einhaltung der Zielwerte gewährleistet werden soll (unter Berücksichtigung der Schallemissionen des Bestandswindparks Grafenschlag I).
Naturschutz
Um das Kollisionsrisiko für Fledermäuse entscheidend zu vermindern, sind die Anlagen in der Zeit vom 1. August bis 30. September bei Windgeschwindigkeiten unter 6,0 m/sec und einer Lufttemperatur von über 10° jeweils im August zwischen 19:00 und 04:00 Uhr und im September zwischen 17:00 und 05:00 Uhr abzuschalten (außer bei Niederschlag von mehr als 0,14 mm/h).