In Dietmannsdorf und auch in Göpfritz können sich Anblick, Lärm und Schattenwurf auf die Immobilienpreise auswirken.
Die Wertminderung beschränkt sich nicht nur auf den Verkehrswert einer Immobilie, sondern auch unmittelbar auf die Mieten. Auch hier erscheint die Annahme von Abschlägen von 20 bis 30 Prozent bis hin zu Unvermietbarkeit realistisch.
Der Wert einer Immobilie wird natürlich von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wie Lage, Baualtersklasse, Größe, Zustand etc.
Die Nähe zu einer Windkraftanlage ist aber sicherlich ein wertmindernder Faktor. Außerdem wird dadurch der potentielle Käuferkreis eingeschränkt, denn es gibt nicht wenige, die aus Prinzip nicht in der Nähe einer Windkraftanlage wohnen wollen (Infraschall).
Je geringer der Kreis der Interessenten, desto geringer der Kaufpreis.
Studie: Windkraft drückt dänische Wohnungspreise In einer Langzeitstudie von 2000 bis 2011 wurde mehr als 12.600 Immobilien beobachtet.
Es ist Wasser auf die Mühle der Kritiker: Einer dänischen Studie zufolge senken Windkraftwerke die Immobilienpreise in ihrem Einwirkungsbereich um 7 bis 14 Prozent.
Im Rahmen einer Langzeituntersuchung für das Magazin Land Economics wurden im Zeitraum von elf Jahren (2000-2011) die Preise von 12.640 Häusern und Wohnungen beobachtet.
Lärm und Ausblick
Wissenschafter der Universität Kopenhagen kamen zu dem Schluss, dass in erster Linie der Lärm, aber auch der bloße Ausblick auf ein Windkraftwerk die Preise der untersuchten Immobilien nachhaltig drücken.
Während in Dänemark die Immobilienbesitzer finanziell entschädigt werden, gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung.
Um den Wertverlust eventuell bei der Gemeinde geltend zu machen, wird angeraten, die Immobilie vorher von einem Fachmann schätzen zu lassen und dann den Differenzbetrag einzuklagen.
Weiters sollte die Gemeinde von einer Schadensklage in Kenntnis gesetzt werden:
Muster:
An die
Gemeinde
Göpfritz/Ludweis/Brunn
Betrifft:
Beeinträchtigung durch Großwindwindkraftanlagen WA 15
Schädigung durch Immissionen (Lärm, Schattenwurf, Infraschall)
Wertminderung einer Immobilie/ eines Mietobjektes
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich zeige an, dass mich Herr/Frau ……., mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt hat.
Mein(e) Mandant(in) ist bestürzt über den Bau von Großwindkraftanlagen in unmittelbarer Nähe seines Wohnsitzes.
Wenn allfällige Schädigungen meines Mandanten durch Immissionen (Lärm, Schattenwurf, Infraschall) zur Folge sind, oder es zu einem Wertverlust am Haus bzw. Grundbesitz kommt, dann will mein Mandant die Gemeinde …… hierfür haftbar machen.