Er breitet sich ungehindert aus, hat eine deutlich größere Reichweite als hörbarer Schall, ist auch durch bauliche Maßnahmen wie dem üblichen Dämmschutz oder durch Lärmschutzfenster nicht aufzuhalten und ist oft durch Resonanzbildung innerhalb von Gebäuden stärker als im Freien.
Windkraftanlagen (WKA) produzieren Schall
WKA mit ihren sich permanent drehenden Rotorblättern sind Quellen von Schall. Die Schallwellen werden über das menschliche Ohr aufgenommen, im Innenohr in elektrische Reize umgewandelt und diese an das Gehirn weitergeleitet (Abb.1).
Hörbarer und nicht hörbarer Schall
Man unterscheidet nach der Wellenlänge des Schalls den für den Menschen hörbaren und den nicht hörbaren Bereich; zu letzterem zählt der niederfrequente Infraschall.
Obwohl der Mensch den Infraschall nicht als Ton oder Geräusch wahrnimmt, wird auch er an das Gehirn weitergeleitet, was seine gesundheitlichen Auswirkungen erklärt. Wegen seiner großen Wellenlänge hat Infraschall bei der Schallausbreitung andere Eigenschaften als hörbarer Schall:
Er breitet sich ungehindert aus, hat eine deutlich größere Reichweite, ist auch durch bauliche Maßnahmen wie dem üblichen Dämmschutz oder durch Lärmschutzfenster nicht aufzuhalten und ist oft durch Resonanzbildung innerhalb von Gebäuden stärker als im Freien.
Nicht hörbarer Infraschall und Gesundheit
Infraschall kann als Druck oder Vibration empfunden werden, was bei vielen Anrainern von WKA zu einem Gefühl der Unsicherheit oder Belästigung führt, insbesondere bei dafür empfindlichen Personen (etwa 30%). Als weitere gesundheitliche Auswirkungen werden Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen berichtet.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass
es falsch ist, zu glauben: Was man nicht hören kann, kann auch nicht schaden
es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den berichteten störenden Empfindungen bei Anrainern mit dem Abstand zur WKA gibt
negative Auswirkungen von Infraschall auf die menschliche Gesundheit derzeit NICHT ausgeschlossen werden können
deshalb zur Sicherheit eine Erhöhung des Abstands von WKA über die üblichen 2000m zum nächsten Wohngebiet hinaus empfohlen wird
Schalltechnische „Gutachten“ der Betreiber
In diesen „Gutachten“ wird lediglich auf den für den Menschen hörbaren Schall-Frequenzbereich eingegangen. Dabei werden am geplanten Errichtungsort der WKA für die Berechnung der zu erwartenden Schallausbreitung und Schallbelastung der Anrainer Hintergrundmessungen durchgeführt und die Schalltechnischen Angaben des Herstellers der WKA (der für diese keinerlei Haftung übernimmt!) herangezogen. Diese werden mit den gültigen Grenzwerten verglichen. Die Methode zur Messung des Schalls erfasst den Infraschall gar nicht, weil sie nur auf den hörbaren Bereich abzielt, für den in den gültigen Normen Grenzwerte vorgesehen sind.
Was fehlt?
Die „Gutachten“ der Betreiber berücksichtigen NICHT die Gesamt-Effekte durch mehrere WKA, den nicht hörbarer Infraschall, den Stellenwert von Resonanzphänomenen innerhalb von Gebäuden, die Schallbelastung Tag und Nacht über Jahre oder deren Bedeutung für Kinder, ältere Personen oder Schwangere.
Forderungen aus ärztlicher Sicht
Die Bevölkerung hat das Recht und die zuständigen Behörden haben in ihrer politischen Verantwortung die Pflicht, dass mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anrainern nicht leichtfertig und voreilig als Einbildung abgetan werden, sondern dass
unabhängige, medizinisch kompetente Gutachten erstellt werden, die ALLE Aspekte von Schall durch die neue Generation von großen WKA berücksichtigen,
mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Infraschall mit Sicherheit AUSGESCHLOSSEN werden müssen, bevor WKA als gesundheitlich unbedenklich gelten und bewilligt werden können,
der in NÖ seit der Zeit der kleinen WKA noch immer geltende Mindestabstand zu Wohngebieten den Gegebenheiten der neuen Generation an WKA angepasst wird.