Natur

Ein Windkraftprojekt inmitten einer Birdlife Ausschlusszone – alles ist möglich in Niederösterreich
  • 2014 Genehmigung von 7 Windrädern der 2-MW Klasse, 140 m hoch. Die Genehmigung erfolgt ohne Rücksichtnahme auf streng geschützte Vögel.
  • Der Windpark wird in einem Dichtezentrum der Wiesenweihe errichtet. Die Wieseweihen  und auch Kornweihen brüten in der Umgebung der Windenergieanlagen.
  • Seit 2003 brütet im nahegelegenen Sasswald der Seeadler.
  • Als Ausgleichsmaßnahme dürfen 4 ha Ackerland erst im August gemäht werden.
  • Ein Monitoring der Raumnutzung der Vögel wird nicht angeordnet. Die Wirksamkeit der Maßnahme kann somit nicht beurteilt werden.
  • Unter diesen Voraussetzungen hätte der Windpark nie genehmigt werden dürfen.
  • Im Zuge der Arbeiten für das Sektorale Raumordnungsprogramms Windkraft meldet BirdLife Vorbehalte an, die sich auf das Vorkommen von Wiesenweihe, Kornweihe und Seeadler stützen.
  • Der nahegelegene Sasswald wird als für Windenergieanlagen nicht geeignet eingestuft, das dortige Projekt mit 8 WKA eingestellt.
  • Die Vorbehalte von BirdLife werden nicht beachtet, das Gebiet in Japons wird in die Zonierung aufgenommen.
  • Im  Jahre 2015 beantragt die EVN eine Ertüchtigung der Windstromanlage. Die Anzahl der Anlagen wird auf 4 reduziert, die Turbinenleistung eines Kraftwerkes auf 3,45 MW erhöht. Neue Gesamthöhe 214 m.
  • Im Zuge des Umwidmungsverfahrens kommt es zu Verstößen gegen die Rechte von Nachbarn, Umweltorganisationen und Bürgern. Die Einsichtnahme in die aufgelegten Unterlagen wird behindert. Beschwerden an das Amt der NÖ Landesregierung und an die Volksanwaltschaft verlaufen im Sande.
  • Die Bezirkshauptmannschaft Horn berücksichtigt die Einwendungen von Birdlife nicht. Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen werden nicht am Verfahren beteiligt und haben keine Parteistellung.
  • Das steht nicht im Einklang mit europäischem Recht.
  • Der Nachweis von Schlagopfern ist extrem schwierig. Ein geköpfter Weißstorch wird aufgefunden. Der Horst in Geras bleibt danach 2 Jahre unbesetzt.
  • Im Jahre 2016 wird die Ertüchtigung der Windstromanlage Japons genehmigt. Alle von Umweltorganisationen und Nachbarn vorgebrachten Bedenken und Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Die Bescheidbeschwerde eines Nachbarn wird zurückgewiesen.
  • Im Frühjahr 2020 beantragt die EVN eine Änderung des Projektes.
  • Die Anzahl der Anlagen soll von 4 auf 3 reduziert werden. Die Leistung einer Anlage steigt auf 4,2 MW. Die Gesamthöhe der Anlage soll auf rund 245 m angehoben werden.
  • Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz sieht die Bestellung von Amtssachverständigen vor. Die Behörde folgt der langjährigen Übung und bestellt Dr. Knoll und Dr. Kollar als nichtamtliche Amtssachverständige. Eine derartige Bestellung hätte nur ausnahmsweise erfolgen dürfen.
  • Das Vorkommen der streng geschützten Vögel bleibt weiterhin unberücksichtigt. Dies steht nicht mir europäischem Recht im Einklang.
  • Die vorgelegten Gutachten sind extrem kurz und insgesamt nicht schlüssig. Obwohl die Anlagenzahl reduziert wird kommt es zu einer massiven Ausweitung der Rotorfläche. Dies wird als nicht erheblich eingestuft.
  • Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme werde nur weitere 4 ha Ackerland mit Sonderbewirtschaftung vorgeschrieben.
  • Die in Betrieb befindlichen und die neu zu genehmigenden Anlagen müssten zum Schutz der Vögel abgeschaltet werden.
  • Im Falle einer Genehmigung wird die beteiligte Umweltorganisation „Pro Thayatal“ die Möglichkeit der Ergreifung eines Rechtsmittels prüfen. BirdLife übt sich vorerst in Zurückhaltung.