Naturschutzverfahren

Naturschutzverfahren – Ablauf – Einsprüche

Die Auflage des naturschutzrechtlichen Verfahrens erfolgte ohne jegliche Information der Anrainer und der örtlichen Bürgerinitiative. Im Februar 2016 sickern Information über laufende Verfahren der BH Zwettl über lokale Quellen zu den Bürgern durch. Bei einem kurzfristigen Besuch beim Umweltanwalt wird die Auflage bestätigt und auszugsweise vorgelegt.

Unter großem Zeitdruck (über die Osterfeiertage) werden Fachstellungnahmen für die Bereiche Landschaftsbild und Ornithologie von der Bürgerinitiative Unser Lebensmittelpunkt beauftragt, und fristgerecht bei der NÖ Umweltanwaltschaft eingebracht.

Laut Schreiben der Umweltanwaltschaft vom 04.04.2016: „… sieht die NÖ Umweltanwaltschaft derzeit die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des verfahrensgegenständlichen Projektes nicht gegeben.“

Im Juni 2016 wird die Bezirkshauptmannschaft Zwettl (nach Entgegnungen der Gutachter) bei unveränderter Sachlage und ohne weitere Erhebungen von der Umweltanwaltschaft nur mehr um „abschließende Beurteilung“ gebeten!

Der Bescheid für die naturschutzbehördliche Bewilligung ergeht am 1.8.2016.