Beim Projekt Windpark Wild schränken mehrere Faktoren den normalen Betrieb ein.
Die Wirtschaftlichkeit scheint auf Grund des hohen Fördertarifes auch an nicht optimalen B-Standorten möglich.
Eiswurf
Die Wild ist als Raureifgebiet bekannt. Auf Grund der Eisabwurfgefahr im Winter sind Abschaltzeiten erforderlich.
Lärm (max. 105,4 Dezibel)
Auf Grund der Lärmentwicklung und der unmittelbaren Nähe zu Wohngebieten in Dietmannsdorf und Göpfritz ist eine behördliche Auflage betreffend eines „lärmreduzierten“ Betriebes notwendig.
Schattenwurf
Auf Grund der erhöhten Schattenwurfbelastung für die Bewohner von Göpfritz und Dietmannsdorf sind Abschaltzeiten notwendig.
Bundesheer
Auf Grund der Übungsflüge des Bundesheeres ist mit Abschaltzeiten zu rechnen.
Fledermausschutz
Nach derzeitiger Gesetzeslage ist das Töten von Fledermäusen verboten.
Dies umfasst bereits auch die mögliche Duldung von Opfern.
Auf Grund des Vorkommens zahlreicher gefährdeter Fledermausarten werden im Verfahren als Ausgleichsmaßnahme mehrwöchige Abschaltzeiten vor allem im August und September vorgeschrieben.
Vogelzug
Auf Grund des Vorkommens zahlreicher geschützter Vogelarten (Seeadler, Schwarzstorch, Weißstorch, Kraniche) sind vorgeschriebene bzw. akute Abschaltzeiten voraussehbar.
Interessant wird die behördliche Auflage nach der ersten tödlichen Kollision.
Windaufkommen
Die geplanten Anlagen befinden sich in einer windschwachen Region. Es müssen höhere und teurere Anlagen mit größeren Beeinträchtigungen gebaut werden.
Wartung und Störungen
Jährliche Wartung sowie störungsbedingte Abschaltzeiten führen ebenfalls zum Stillstand.