Im Rahmen des am 17.11.2011 beschlossenen „NÖ Energiefahrplan 2030“ erfolgte von den Mitgliedern der NÖ Landesregierung das Bekenntnis zur Nutzung der Windenergie im Wald.
Die Entscheidung erfolgt, um die politisch gewünschte Anzahl von 950 WKA (2020 ca. 729) bis zum Jahr 2030 in NÖ zu erreichen.
Diese Menge ist jedoch auf Grund der immer leistungsstärker werdenden WKA sowie des Repowering Potentials (Modernisierung bestehender Anlagen) nicht mehr erforderlich.
Das Argument, durch Standorte in Wäldern einen größeren Abstand zu bewohntem Gebiet zu gewährleisten, trifft bei den Projekten im Waldviertel nicht zu.
Die IG Waldviertel fordert seit Jahren die Einstellung von WKA Projekten im Wald.
Windkraftindustrieanlagen im Wald stehen im Widerspruch zu den derzeit geltenden strategischen Zielen der Waldnutzung:
Die „Österreichische Waldstrategie 2020+“ fordert eine Erhaltung, Verbesserung und Widerherstellung der Waldbiodiversität auf der gesamten österreichischen Waldfläche.
Die österreichische Waldpolitik ist der Nachhaltigkeit auch im Sinne internationaler Vereinbarungen verpflichtet:
Die Absicht Windkraftwerke in Wirtschaftswäldern zu errichten widerspricht der EU-Waldstrategie, da für den Kraftwerksbau Flächen gerodet, versiegelt und der industriellen Nutzung zugeführt werden.
Die Generalversammlung der vereinten Nationen (UNO) mit ihren 193 Mitgliedstaaten bekennt sich dazu, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Werte aller Arten von Wäldern zum Wohle gegenwertiger und künftiger Generationen zu erhalten und zu verbessern.
Weitere internationalen Abkommen zum Schutz von Lebensräumen und Arten, denen Österreich beigetreten ist:
Konvention über Biologische Vielfalt, Ramsar Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete, Bonner Konvention über wandernde Tierarten, Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), Berner Konvention.