Gemeindeinfo: Anpassung der Windkraft-Strategie in Groß-Siegharts vom 5. Jänner 2024
Pressetext Klima- und Energie- Modellregion Thayaland vom 08. Jänner 20214
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 27. 01. 2014
Der, von der NÖ Landeregierung aufgelegte, Entwurf zur Zonenfestlegung für Windkraftanlagenumfasste, wie bereits in der letzten Ausgabe berichtet, zwei Standorte (Predigtstuhl und Sieghartsberg) in unmittelbarer Nähe zu unserem Gemeindegebiet. Hierzu konnten Stellungnahmen bei der NÖ Landesregierung bis 14. Februar 2014 eingebracht werden. Der Dietmannser Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.01.2014 einstimmig beschlossen, und dem Land NÖ in einer Stellungnahme mitgeteilt, den Standort Sieghartsberg aus der Zonierung zu streichen.
Diese Vorgangsweise wurde im Dietmannser Gemeinderat und auch mit allen 15 Gemeinden des Bezirkes abgesprochen.
Stellungnahme zum sekt. Raumordnungsprogramm zur Windkraftnutzung NÖ
Umweltbericht zum Sektoralen Raumordnungsprogramm für die Windkraftnutzung in NÖ
Im Bezirk Waidhofen an der Thaya im Waldviertel wurden die drei Zonen WA 10, WA 11 und WA 12 gestrichen. Die Standorte Sieghartsberg und Gross-Siegharts, Ludweis (WA 11 und WA 12) liegen nördlich und südlich des Landschaftsschutzgebietes Dietmanns. Die beiden Standorte wurden u.a. in Würdigung der Stellungnahme der Klima- und Energiemodellregion „Zukunftsraum Thayatal“ gestrichen. Die Kleinregion umfasst 15 Mitgliedsgemeinden: Dietmanns, Dobersberg, Gastern, Groß-Siegharts, Karlstein, Kautzen, Ludweis-Aigen, Pfaffenschlag, Raabs/Thaya, Thaya, Vitis, Waidhofen/Thaya, Waidhofen/Thaya-Land, Waldkirchen/Thaya, Windigsteig. Die Streichung der Windkraftzone am Predigtstuhl Umweltbericht zum NÖ SekROP Windkraftnutzung Knollconsult III (WA 10) erfolgte im Zusammenhang mit der Streichung der beiden o.g. Zonen WA 11 und WA 12, da der Predigtstuhl die höchste Erhebung der drei Standorte und einen markanten Aussichtsberg darstellt. Alle drei Zonen liegen in vergleichsweise exponierten Lagen mit dadurch bedingter höherer Eingriffswirkung und somit größerer Beeinflussung des Landschaftsbildes. Auf die Eingriffsempfindlichkeit war u.a. auch in der Stellungnahme des NÖ Naturschutzbundes hingewiesen worden.