IG Waldviertel
Wir bieten der NÖ Landesregierung unsere konstruktive Mitarbeit betreffend der Gestaltung der Energiezukunft, bezogen auf die Region Waldviertel, an. Dabei achten wir auf die Einhaltung der fünf Grundsätze von „Good Governance“ (Einbezug der Zivilgesellschaft in politische Entwicklungen), welche sind:
Offenheit, Partizipation, Verantwortlichkeit, Effektivität, Kohärenz.
Offenheit ist nicht der Fall. Durch den bisherigen Verlauf der Windkraftverfahren wurde das Vertrauensverhältnis bei großen Teilen der Bevölkerung schwer gestört.
Informationsveranstaltungen und Aussendungen der Gemeinden erfolgen hauptsächlich im Schulterschluss mit den Windkraftbetreibern. Der Gewinn für diese beiden scheint
vorrangig. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bevölkerung, die Natur und Landschaft werden bewusst verharmlost.
Partizipation gibt es keine. Die Entscheidungen werden ohne Einbezug und Mitsprache der Bevölkerung getroffen. Volksbefragungen wurden von Bürgermeistern abgelehnt und fallweise Bürger von Informationsveranstaltungen ausgeschlossen.
Verantwortlichkeit wird abgeschoben. Die Gemeinde schiebt die Verantwortung auf das Land und auf die Gutachter. Das Land schiebt wieder auf die jeweilige Gemeinde und die Gutachter. Auftragsgutachter sind nicht haftbar, Amtssachverständige werden oft erst am Ende der Verfahren eingesetzt.
Die Effektivität von Windkraftanlagen in Waldgebieten ist aufgrund von Rodungen und deren ökologischen Folgen mehr als fraglich. Der Wald ist ein nachwachsender Rohstoff und trägt nachhaltig zum Klimaschutz bei.
Betrefffend der Kohärenz ist zu bemerken, dass der Bau von Windkraftanlagen im Wald keinesfalls als logisch bzw. schlüssig anzusehen ist. Grund dafür sind das hohe Konfliktpotential und die geringe Effektivität.
Die IG Waldviertel findet es unkorrekt, mit fragwürdigen Gestattungsverträgen, mangelhaften Gutachten, falschen Schlussfolgerungen, einseitiger Informationspolitik u.v.m., den Weg für den Windkraftausbau im Waldviertel zu ebnen.
Die Aufgabe einer seriösen Bearbeitung liegt im ersten Schritt bei der jeweiligen Gemeinde als Umwidmungsbehörde. Bei den derzeit noch laufenden Projekten ist eindeutig der Wunsch nach Einnahmen durch die Windkraft erkennbar. Eine Einholung von Gegengutachten seitens der Gemeinden ist selten bis nicht der Fall.
Wir fordern eine ausgeglichene Information, vor allem auf Gemeindeebene, zur Sicherung der objektiven Meinungsbildung.
Nur durch Aufwendung privater finanzieller Mittel ist es möglich, Gegengutachten sowie Anwälte zu finanzieren und dadurch in die Verfahren involviert zu sein.
Es ergeht die Forderung an die Politik, als Verursacher, sich mit der Thematik des Kostenersatzes für diese Ausgaben zu beschäftigen.