Datenblatt
Datenblatt WA 01 Sallingberg
Projektverlauf
- Umwidmung 2014 gegen den Widerstand betroffener Anrainer. Gründung einer Bürgerinitiative, Einwendungen, Unterschriftenlisten, usw.
- Auflage des E-rechtlichen Verfahrens im Juli 2014, inkl. Verfahren nach dem NÖ Starkstromgesetz für die Netzanbindung ->zahlreiche Einwendungen
- E-rechtliche Verhandlung im März 2016 unter großer Anteilnahme der besorgten Bevölkerung im „Marathonverfahren“. Verhandlungsdauer: 16,5 Stunden mit kurzen Pausen.
- Vor allem im Fachbereich Schall treten große Abweichungen zwischen den aufgelegten und den verhandelten Dokumenten zu Tage. Aufgrund schwerwiegender Fehler musste die Auflage grundlegend korrigiert werden. Die erforderlichen Grenzwerte bei der Schallimmission können im Dokument der Erstauflage nur durch Trixerein bzw. absichtliches oder unabsichtliches Verschieben einer Zehnerpotenz bei der Rauhigkeit der Bodenoberfläche erreicht werden.
Die Parteien sind gezwungen auf der Basis von alten Dokumenten zu verhandeln. Die korrigierte Auflage wird den Einschreitern erst nach der Verhandlung und auf Anfrage durch einen Rechtsanwalt bekannt gegeben. - Das Vorhandensein einer Krankenanstalt in der Entfernung von 1,4 km zu den nächstgelegenen WKA wird wegen Präklusion überhaupt nicht berücksichtigt.
- Die Verfahrensmängel werden gerügt. Die Behörde reagiert nicht.
- Positiver Bewilligungsbescheid ergeht trotz Einwendungen am 30.11.2016.
- Beschwerde beim LVWG am 16.1.2017
- Verhandlung vor dem LVWG erfolgt am 15.05.2018
- Erkenntnis des LVWG am 11.03.2019, Beschwerden werden abgewiesen
- Im Jahr 2019 werden laufend Gerüchte gestreut: Das Projekt sei nicht wirtschaftlich. Die Amortisationszeit betrüge etwa 50 Jahre. Die Windräder würden nicht gebaut werden.
- Am 26.09.2019 versucht der Konsenswerber das Projekt durch einen Feststellungsantrag abzuändern. Es erfolgt keine Information der Standortgemeinde und der Anrainer. Der Antrag muss wieder zurückgezogen werden. Die Behörde verweigert bisher die Auskunft über den Inhalt des gescheiterten Festellungsverfahrens.
- Am 28.01.2020 stellt der Konsenswerber einen Antrag auf Genehmigung von Änderungen gemäß § 5 NÖ ElWG. Anstelle der sechs Vestas V126-3,3 MW sollen sechs Vestas V150-4,2 MW genehmigt werden. Die Anlagen wären um 44 Meter höher und würden eine Gesamthöhe von 244 Meter anstatt 200 Meter erreichen. Die Behörde leitet ein Großverfahren ein. Die Auflagefrist endet am 09.07.2020. Der Bürgermeister der Standortgemeinde Sallingberg gibt zu Beginn der Auflage im Juni 2020 an, im Vorfeld von der geplanten Änderung nicht informiert gewesen zu sein. Auch für viele betroffene Bürger und Anrainer kommt die Kundmachung überraschend.
- Im laufenden Verfahren haben über 400 Bürgerinnen und Bürger aus den umliegenden Ortschaften schriftliche Einwendungen eingebracht und Parteistellung beantragt. Unterschriftenlisten zeigen in einzelnen Ortschaften klare Mehrheiten gegen den Windpark Sallingberg.